Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die zahnärztliche Abrechnung der Mediconi GmbH
1. Soweit nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mediconi GmbH, Industriestr. 11, 96317 Kronach (nachfolgend „Mediconi“ genannt). Sie gelten für alle Verträge zur zahnärztlichen Abrechnung und zu allen übrigen Abrechnungsdienstleistungen. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten als widersprochen und sind
ausgeschlossen.
2. Mediconi erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der zahnärztlichen Abrechnung für ihre Kunden. Die konkreten Spezifikationen der jeweiligen vertraglichen Leistung, deren Umfang, Anwendungsgebiete, Rahmenbedingungen, Funktionen, Dokumentationen sowie der Zeit- und
Ablaufplan ergeben sich aus der, der jeweiligen Leistung zugrundeliegenden Auftragsbeschreibung. Ist die Auftragsbeschreibung unzureichend oder ist deren Umfang in bestimmten Fällen zweifelhaft, umfassen die zu erbringenden Leistungen die branchenüblichen Aufgaben, welche notwendig sind, um den vereinbarten Vertragszweck zu erfüllen. Mediconi erbringt die Leistungen gegenüber dem Kunden als dessen Gehilfe ohne Verantwortlichkeit gegenüber dem Patienten des Kunden und ohne, dass zwischen Mediconi und den Patienten des Kunden ein Rechtsverhältnis zustande kommt.
3. Art, Zeit und Umfang der Dienstleistungen sind in dem jeweiligen Angebot und dem Auftrag bestimmt. Mediconi ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages. Ein Erfolg ist nicht
geschuldet. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt Mediconi dem Kunden unverzüglich mit. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der
Nachhonorierung.
4. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern zwischen den Parteien nichts anderweitiges ausdrücklich vereinbart wurde.
5. Fristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn Mediconi eine Frist oder einen Termin ausdrücklich zusagt.
6. Die Vergütung wird jeweils in dem zugrundeliegenden Angebot/Auftrag festgelegt. Soweit in dem Angebot/Auftrag nicht bereits auf die Mehrwertsteuer hingewiesen wird, ist der Vergütung im Angebot die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Die Leistungen von Mediconi werden auf Stundenbasis oder als Pauschalhonorar vergütet; maßgeblich sind dabei im ersten Fall die im Rahmen der Auftragserteilung festgelegten
Stundensätze. Die vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätze erhöhen sich um 25 %, wenn die Dienstleistung auf Wunsch des Kunden an Wochenenden/Feiertagen erbracht wird.
7. Die Vergütung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erbringung der Dienstleistung und Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die fällige Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
8. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder schriftlich von Mediconi anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
9. Der Kunde verpflichtet sich, Mediconi bei Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige und für Mediconi kostenfreie Zurverfügungstellung von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Kommt der Kunde den ihm obliegenden Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach, ist Mediconi berechtigt, hierdurch zur Leistungserbringung notwendige Mehraufwendungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
10.Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die einfachen Nutzungsrechte an den von Mediconi im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Abrechnungen für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Bei Beendigung des Vertrages erlöschen alle Nutzungsrechte an den von Mediconi bereit gestellten Diensten. Der Zugang zu den Diensten wird mit Beendigung gesperrt. Sämtliche Rechte an den Abrechnungen von Mediconi und deren Kennzeichnung einschließlich Patent-, Urheber-, Marken-, Lizenzrechte oder sonstige Schutzrechte oder Rechte stehen
Mediconi zu und dürfen nur im Rahmen der ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarungen, in der vertraglich ausdrücklich geregelten Art und Weise und für die vertraglich geltende Dauer vom Kunden vertragsgemäß genutzt werden.
11.Der Kunde ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben von Mediconi entsprechende Inhalte rechtzeitig vor Beginn derer Nutzung beziehungsweise zum vereinbarten Zeitpunkt anzuliefern. Der Kunde trägt die Kosten und die
Gefahr der Übermittlung. Der Kunde hat die Inhalte frei von Schadensquellen zu liefern. Bei Vorliegen und Feststellen von Schadensquellen jeder Art in einer übermittelten Datei wird Mediconi von dieser Datei keinen Gebrauch machen.
12.Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Mediconi, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
13.Mediconi nimmt den Schutz der Daten des Kunden und der Patienten ernst. Verwiesen wird auf die unter: https://www.mediconi.com/datenschutz/ Erklärung zum Datenschutz.
14.Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht. Alle Änderungen und Nachträge zum Vertrag bedürfen der Schriftform; auch mündliche oder telefonische Zusagen müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.
15.Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Zusammenhang mit dem Vertrag ist Kronach. Dies gilt ausdrücklich auch für Streitigkeiten in Urkunden-, Wechsel- und Scheckverfahren.
16.Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die
zulässiger Weise dem zum Ausdruck gebrachten Vertragswillen am nächsten kommt.